Vertrauen ist unsere Leistungsstärke
Ganzheitliche Beratung und Überzeugung durch Leistung – wir verstehen uns als Partner, der in Ihrem Interesse denkt, berät und handelt.
Unser Ziel ist Ihr unternehmerischer, wie auch persönlicher Erfolg. Dieses Ziel erfordert neben fachspezifischem Know-how auch kreativen Weitblick. Wir konzentrieren uns auf das Ganze und behalten die Übersicht!

Lohnbuchhaltung
Hier tut sich immer etwas! Stets auf dem Laufenden zu bleiben ist eine Herausforderung für alle, die sich mit dem Thema Lohnbuchhaltung beschäftigen. Aktuelles Know-how in Fragen der Lohnbuchhaltung und kurzfristige Reaktionen können Sie von unserem Lohnteam erwarten.
- Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Verrechnung von Überstunden, Prämien, Reisekosten
- Berechnung der laufenden Lohnabgaben
- Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
- An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
- Übernahme des Elektronischen Entgeltnachweises
- Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
- Abrechnung von Baulöhnen unter Berücksichtung der speziellen Meldestellen
- Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
- Klärung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Zweifelsfragen
Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung – eine handels- und steuerrechtliche Pflichterfüllung - ist Grundlage für alle Planungen und Auswertungen. Die laufend zu erstellende Finanzbuchhaltung bildet die notwendige Grundlage für Ihr unternehmerisches Handeln, unsere betriebswirtschaftliche Beratung sowie die spätere Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht.
- Einrichtung einer individuellen Buchführung, Organisation der Buchhaltung
- Erstellung von Finanzbuchhaltungen unter Einsatz einer modernen und leistungsstarken EDV
- Erstellung von aussagefähigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen
- Zahlungsmitteilungen und Terminüberwachungen für Steuerzahlungen
- Umsatzsteuer - Voranmeldung
- Unterstützung bei der Erstellung der mandanteneigenen Finanzbuchhaltung
- Überlassung von Lizenzen für die Erstellung der Finanzbuchhaltung
Jahresabschluss
Nach Ablauf des Jahres ermitteln wir für Sie das Betriebsergebnis auf Basis einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Der Jahresabschluss – wichtiges Instrument der externen Rechnungslegung – dient auch der vorausschauenden Steuerberatung.
- Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen
- Erstellung von Steuerbilanzen, Sonder- und Ergänzungsbilanzen für alle Unternehmensformen
- Erstellung und Pflege des Anlageverzeichnisses
- Erläuterungen zu den Gewinnermittlungen
- Erstellung von Mehrjahresvergleichen
- Erstellung eines Anhangs für Kapitalgesellschaften
- Unterstützung bei der Erstellung des Lageberichtes
- Ausarbeitung von Statistiken
- Individuelle Jahresabschlussbesprechungen
- Offenlegung im Bundesanzeiger, soweit gesetzlich vorgeschrieben
Steuererklärungen
Die komplexe Steuermaterie in Deutschland erfordert die Abgabe einer ganzen Reihe von Erklärungen. Bei deren Erstellung unterstützen wir Sie unter Berücksichtigung einer optimal auf Ihre Lebensplanung abgestellten Steuerstrategie.
- Einkommensteuererklärungen
- Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellungen, auch für Praxisgemeinschaften, Hausgemeinschaften und sonstige Gemeinschaften
- Umsatzsteuererklärungen
- Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
- Gewerbesteuererklärungen
- Körperschaftsteuererklärungen
- Alle sonstigen Erklärungen
Existenzgründungsberatung
Ihre Entscheidung sich als Unternehmer selbstständig zu machen, erfordert eine sorgfältige vorherige Planung. Wir beraten Sie sowohl bei der Wahl der passenden Rechtsform als auch bei der Inanspruchnahme der in Frage kommenden Fördermittel und Kredite.
Die für eine Kreditentscheidung bei den Banken vorzulegende dreijährige Ertragsvorschau (sog. Businessplan) und ggf. einen Liquiditätsplan erstellen wir in aussagekräftiger und zweckmäßiger Form. Sollte sich aus der Planungsrechnung ergeben, dass es sich nicht lohnt, in das vorgesehene Unternehmen zu investieren, teilen wir Ihnen dieses unmissverständlich mit. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Bewältigung der im Zusammenhang mit einer Unternehmensgründung anfallenden notwendigen Formalitäten und weisen Sie in die Rechnungsschreibung, die Einrichtung eines Ablagesystems, die Kassenbuchführung etc. ein.
Beratungsleistungen
Gegenseitiges Vertrauen, das über Jahre hinaus wächst, führt zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Wir verstehen uns somit nicht als „Dienstleister nach Vorschrift“ sondern als Partner, der in Ihrem Interesse denkt und berät.
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Betriebswirtschaftliche Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben Ihres Betriebes anhand verschiedener Betriebsvergleiche gleicher Fachrichtung
- Beratung bei der Finanzierung
- Information durch Rundschreiben und Auskünfte in Steuerfragen
- Besprechung mit Behörden, Banken etc.
- Steuerliche Beratung bei Gründung, Umwandlung und Auflösung von Partnerschaften
- Teilnahme an Betriebsprüfungen des Finanzamtes
- Vermögensaufstellungen
Steuerliche Vorausrechnung
Vieles ist planbar. Mit unserem Angebot einer Hochrechnung des Jahresergebnisses möchten wir Sie vor unliebsamen Überraschungen (hohe Steuernachzahlungen) bewahren. Die Hochrechnung erstellen wir auf Wunsch auf Basis der Septemberauswertung des laufenden Jahres.
- Erstellen einer Jahresvorschau auf Buchhaltungsbasis
- Berechnung möglicher Steuernachzahlungen oder -erstattungen
- Individuelle Planungsgespräche auf Basis der Vorausberechnung
